Bei der Sektherstellung ist gleich zweimal die Zugabe von Zucker entscheidend: Zuerst wird der Cuvée Zucker und Hefe zugefügt – genannt Fülldosage. Damit wird die zweite Gärung überhaupt erst möglich. Der entstandene Sekt ist danach jedoch ungewöhnlich herb und völlig zuckerfrei. Für den letztendlichen harmonischen Geschmack wird der Sekt mit der sogenannten Versanddosage abgestimmt – eine genau bemessene Menge in Wein gelösten Zuckers. Also: Alles für den Geschmack. In der EG gelten dafür folgende Vorschriften (Zucker in Gramm pro Liter):
- brut nature: unter 3g/l
- extra brut: 0 – 6g/l
- brut: unter 12g/l
- extra trocken: 12 – 17 g/l
- trocken: 17 – 32 g/l
- halbtrocken: 32 – 50 g/l
- süß: mehr als 50 g/l
Die Bezeichnungen müssen auf dem Etikett stehen.