Wie ist die Lage? Oder besser gefragt: Wo? Denn der Lagensekt muss EU-weit zu 100 Prozent aus Weinen der angegebenen Weinberglage hergestellt sein. Die Mitgliedstaaten können den Anteil aus der namengebenden geografischen Einheit (Lage, Bereich, Ortsbezeichnung) auf 85 Prozent festsetzen; die restlichen 15 Prozent müssen dann jedoch aus dem betreffenden b. A.-Gebiet stammen. Nur so geht’s.